Allgemeine
Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen beim mobilen Online-Vertrieb (MOV) von
Tickets der Verkehrsgesellschaft Ennepe-Ruhr mbH (VER mbH)
Der mobile Online-Vertrieb umfasst derzeit:
- VER mbH App „VER-App“
- VER mbH Internetshop (Zugang über
„VRR-App“)
- HandyTicket Deutschland
- Webportale zur Verarbeitung der
Kundendaten (Hintergrundsysteme)
TEIL
A ALLGEMEINE
REGELUNGEN
1. Allgemeines
1.1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung des mobilen
Online-Vertriebs (nachfolgend MOV genannt) der Verkehrsgesellschaft Ennepe-Ruhr
mbH (nachfolgend VER mbH genannt) und ergänzen die jeweils gültigen
Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr
AöR (nachfolgend VRR) sowie die Datenschutzbestimmungen.
1.2. Mit dem MOV bietet die VER mbH einen Service an, der es dem Kunden
(nachfolgend Nutzer genannt) ermöglicht, Fahrplan- und sonstige Informationen
abzurufen sowie Tickets gemäß der jeweils gültigen Beförderungsbedingungen und
Tarifbestimmungen bargeldlos über ein mobiles Endgerät (z. B. Smartphone,
Tablet) oder über ein stationäres Endgerät (z.B. klassischer Heimcomputer) zu
erwerben.
Der Erwerb und die
Nutzung von Tickets über den MOV und die Nutzung der insoweit zugrundeliegenden
Software sind an die Zustimmung zu diesen Bedingungen gebunden. Durch das
Herunterladen, Installieren oder Nutzen der Software für den MOV werden diese
Bedingungen uneingeschränkt akzeptiert.
1.3. Der MOV wird durch die VER mbH in Zusammenarbeit mit unterschiedlichen
IT-Dienstleistern sowie, in Abhängigkeit von dem gewählten Vertriebsweg und der
Zahlungsart, mit unterschiedlichen Finanzdienstleistern bzw. Telekommunikationsanbietern
erbracht. Die Dienstleister nebst Kontaktdaten sind im Teil B dieser AGB
aufgeführt.
1.4. Die für die Vertragsabwicklung erforderlichen personenbezogenen Daten
werden an den jeweiligen Finanzdienstleister übermittelt. Weitergehende Regelungen
sind unter den jeweiligen Zahlungsarten, in weiteren Abschnitten dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen und in
der Datenschutzbestimmung aufgeführt.
Daneben können
personenbezogene Daten an IT-Dienstleister übermittelt werden, soweit diese
Daten für die Bereitstellung der jeweiligen Dienste erforderlich sind.
1.5. Mit Akzeptanz gemäß Ziffer 1.2 Satz 3 dieser allgemeinen
Geschäftsbedingungen erhält der Nutzer eine einfache Lizenz zur Verwendung der
Software für den MOV und für die zweckgebundene Nutzung der enthaltenen
Funktionen. Der Nutzer erhält das eingeschränkte Recht zur Nutzung der
MOV-Software ausschließlich zum persönlichen Gebrauch. Er ist nicht berechtigt,
die Software zu verkaufen, zu ändern, anzupassen, abgeleitete Produkte daraus
zu erstellen oder auf andere Weise zu versuchen, den Quellcode der Software zu
ändern oder zugänglich zu machen.
1.6. Die Software für den MOV wird kostenlos zur Verfügung gestellt. Der Zugriff
erfolgt über mobile oder stationäre Endgeräte. Es werden entsprechend des
gewählten Endgerätes gegebenenfalls für Verbindungsaufbau und -dauer durch den
jeweiligen Telekommunikationsanbieter Entgelte je nach Tarif gegenüber dem
Nutzer erhoben. Die vom Telekommunikationsanbieter für Datentransfer erhobenen
Entgelte sind dem Telekommunikationsvertrag des Nutzers zu entnehmen.
1.7. Die Eröffnung eines Nutzerkontos, der Vertragsabschluss und die
Korrespondenz erfolgen in deutscher Sprache.
1.8. Es gilt ausschließlich deutsches oder direkt anwendbares Recht der
europäischen Union.
1.9. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Ennepetal, wenn der Nutzer seinen
allgemeinen Gerichtsstand (Wohnort) nicht in Deutschland hat oder der Nutzer
den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nachträglich aus Deutschland
verlegt oder dieser nicht bekannt ist oder wenn der Nutzer Kaufmann,
juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches
Sondervermögen ist.
1.10. Ort der Leistungserbringung ist der Ort des Nutzungsbeginns der verkauften
Beförderungsdienstleistung (beispielsweise: Beginn der Beförderung in Ennepetal
= Ennepetal als Ort der Leistungserbringung).
2. Eröffnung eines Nutzerkontos
2.1. Zur Nutzung des MOV über die VER App und einem hierrüber erfolgendem
Ticketerwerb ist die Eröffnung eines Nutzerkontos nicht erforderlich. Jedoch
stehen dem Nutzer in diesem Fall nur ein eingeschränktes Ticketsortiment und
lediglich die Zahlung über die Mobilfunkrechnung zur Verfügung.
Zur umfassenden
Nutzung sämtlicher Möglichkeiten des MOV ist die Eröffnung eines Nutzerkontos
erforderlich. Hierzu muss der Nutzer diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen
zustimmen und sich unter wahrheitsgemäßer Angabe der nachfolgenden Punkte bei
der VER mbH registrieren:
· Name und Geburtsdatum
· Anschrift (Straße,
PLZ)
· Mobilfunknummer
· E-Mail-Adresse
· gewünschtes
Bezahlverfahren
· Bankverbindung mit
IBAN und BIC (im Falle SEPA-Lastschriftverfahren)
· Kreditkartendaten (im
Falle Kreditkartenzahlverfahren)
· gültiges
Kontrollmedium (z. B. Personalausweis, Kreditkarte, girocard etc.)
· ggf. Vergabe eines
Passwortes
· ggf. Vergabe von
persönlicher Sicherheitsfrage und –antwort
Mit der Bestätigung
der Registrierung kommt ein Vertrag zwischen dem Nutzer und der VER mbH
zustande.
Der Nutzer
verpflichtet sich, Änderungen seiner persönlichen und vertragswesentlichen
Daten unverzüglich mitzuteilen und diese über den jeweiligen Zugang zum
persönlichen Nutzerkonto zu ändern. Kommt der Nutzer dieser Pflicht nicht nach,
so ist die VER mbH berechtigt, dem Nutzer dadurch entstehende Mehraufwendungen
in Rechnung zu stellen.
Das persönliche
Passwort ist vom Kunden geheim zu halten.
2.2. Die Eröffnung eines eigenen Nutzerkontos durch minderjährige oder nicht
voll geschäftsfähige Personen ist ausgeschlossen.
2.3. Ein Anspruch auf Eröffnung eines Nutzerkontos besteht nicht.
3. Widerrufsbelehrung
3.1. Widerrufsrecht
Die Vertragserklärung
gemäß Ziffer 2 kann innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform
(z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder im persönlichen Bereich des Internetportals
widerrufen werden.
Der Widerruf bezieht
sich auf die Erklärung bei Eröffnung eines Nutzerkontos (Registrierung).Die
Frist beginnt mit Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor
Vertragsabschluss und nicht vor Erfüllung der Informationspflichten gemäß
Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie der Verpflichtung
gemäß § 312g Absatz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung
der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs durch den
Nutzer. Der Widerruf ist per Brief, E-Mail oder Fax an folgende Adresse zu
richten:
Verkehrsgesellschaft
Ennepe-Ruhr mbH
Wuppermannshof 7,
58256 Ennepetal
Tel: 02333 978 50
Fax: 02333 9785 15
E-Mail:
info@ver-kehr.de
3.2. Widerrufsfolgen
Im Falle eines
wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu
gewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können die
empfangenen Leistungen sowie Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) nicht oder
teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewährt bzw.
herausgegeben werden, muss insoweit Wertersatz geleistet werden. Dies kann dazu
führen, dass die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum
Widerruf gleichwohl erfüllt werden müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von
Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt mit
der Absendung der Widerrufserklärung des Nutzers bzw. für die VER mbH mit deren
Empfang.
3.3. Besondere Hinweise
Bei einer
Dienstleistung erlischt das Widerrufsrecht automatisch, wenn der
Vertragspartner, hier die VER mbH, mit der Ausführung der Dienstleistung mit
der ausdrücklichen Zustimmung des Nutzers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen
hat oder der Nutzer selbst diese veranlasst hat.
Muster-Widerrufsformular
Zum Widerruf der
Vertragserklärung kann dieses Formular ausgefüllt und an die
Verkehrsgesellschaft Ennepe-Ruhr mbH, Wuppermannshof 7, 58256 Ennepetal, Tel:
02333 978 50 Fax: 02333 978 515, E-Mail: info@ver-kehr.de gesendet werden.
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Hiermit widerrufe(n)
ich/wir (*) die Vertragserklärung bei Eröffnung des Nutzerkontos
vom und
den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren
(*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
Bestellt
am ______________________________
Erhalten
am: ______________________________
Name des/der
Verbraucher(s): ______________________________
Unterschrift der/des
Verbraucher(s): ______________________________
(nur bei Mitteilung
auf Papier)
Datum: ______________________________
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4. Ticketerwerb, Nutzung, Eigentumsvorbehalt, Aufrechnung
und Zurückbehaltungsrecht
4.1. Über die auf seinem mobilen oder stationären Endgerät heruntergeladene und
installierte Software kann der Nutzer das von ihm gewünschte und verfügbare
Ticket auswählen und anfordern. Das über die Software angeforderte Ticket wird
via Datenübertragung im jeweiligen MOV-Kanal (z.B. VER App) bereitgestellt. Die
für die Datenübertragung gegebenenfalls anfallenden Entgelte bestimmen sich
nach dem jeweiligen Telekommunikationsvertrag des Nutzers. Die Höhe des
Fahrpreises ergibt sich aus der jeweils gültigen Fahrpreisübersicht des VRR und
der VER mbH. Die Zahlung des Fahrpreises hat bei registrierten Nutzern an den
jeweiligen Finanzdienstleister zu erfolgen und bei nicht registrierten Nutzern
über die Telekommunikationsabrechnung zu erfolgen.
4.2. Mit der Anforderung des Tickets über die Software wird ein Angebot des
Nutzers zum Erwerb eines Tickets und mit der Bereitstellung des Tickets die
Annahme des Angebotes durch VER mbH erklärt. Es kommt somit ein Kauf- und
Beförderungsvertrag zwischen dem Nutzer und der VER mbH zustande. Je
nach gewählter Zahlungsart erfolgt der Vertragsabschluss vorbehaltlich einer
Prüfung durch den jeweiligen Finanzdienstleister. Das Ticket ist zum sofortigen
Fahrtantritt gültig, soweit es nicht mit einem genauen Geltungszeitraum
versehen ist, und bereits vor Betreten des Fahrzeugs zu erwerben. Bei
Mehrfahrtentickets ist der erste Abschnitt bereits entwertet. Vor dem Betreten
des Fahrzeugs hat sich der Nutzer vom Empfang des gültigen Tickets zu
überzeugen. Nach Fahrtantritt über den MOV erworbene Tickets werden nicht
anerkannt. Gemäß der jeweils geltenden Beförderungsbedingungen und
Tarifbestimmungen wird in diesen Fällen vom Nutzer ein erhöhtes
Beförderungsentgelt erhoben.
Erstattungen und
Stornierungen sind im Rahmen der jeweils aktuell gültigen Beförderungs- und
Tarifbedingungen möglich. Ein Umtausch ist ausgeschlossen. Näheres wird unter
Ziffer 6 „Erstattungen“ geregelt.
4.3. Zu Kontrollzwecken ist das Ticket in Papierform oder auf dem
betriebsbereiten mobilen Endgerät während der Fahrt ständig mitzuführen
(weitere Regelungen siehe Ziffer 5. „Fahrkartenkontrolle“). Registrierte Nutzer
erhalten immer ein persönliches Ticket übermittelt; dieses ist nur in
Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis gültig. Bei nicht registrierten
Nutzern ist die Gültigkeit des Tickets an das zum Erwerb genutzte mobile
Endgerät gebunden. Für die Betriebsbereitschaft des mobilen Endgeräts, für die
notwendige Vorsorge gegen Missbrauch sowie für die Anzeige des vollständigen
Textinhaltes des Tickets ist der Nutzer verantwortlich. Für den Fall der
Nichtverfügbarkeit des Dienstes oder der fehlerhaften bzw. unvollständigen
Übertragung des Tickets muss vor Fahrtantritt anderweitig ein gültiges Ticket
erworben werden.
4.4. Gekaufte und noch gültige Tickets können jeder Zeit vom Nutzer in der
MOV-Software abgerufen werden. Eine Übertragung eines mittels Nutzerkontos
erworbenen Tickets auf ein anderes mobiles Endgerät (z. B. Handy) ist möglich.
Tickets die ohne Anmeldung an ein Nutzerkonto erworben wurden, sind nicht auf
ein anderes Endgerät übertragbar.
4.5. Eine Übersicht der in einer Abrechnungsperiode erworbenen Tickets kann von registrierten
Nutzern jederzeit im Webportal abgerufen bzw. bei Nutzern ohne Registrierung
der Mobilfunkrechnung entnommen werden.
4.6. Bei Verbrauchern behält sich die VER mbH das Eigentum an der Kaufsache bis
zur vollständigen Zahlung des Rechnungsbetrags vor. Bei Unternehmern in
Ausübung der gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit, eine
juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches
Sondervermögen, behält sich die VER mbH das Eigentum an der Kaufsache bis zum
Ausgleich aller noch offenen Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem
Besteller vor. Die entsprechenden Sicherungsrechte sind auf Dritte übertragbar.
4.7. Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Nutzer nur zu, wenn seine
Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von der VER mbH unbestritten
oder anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur, wenn und soweit der
Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
4.8. Befindet sich der Nutzer gegenüber der VER mbH mit irgendwelchen
Zahlungsverpflichtungen im Verzug, so werden sämtliche bestehende Forderungen
sofort fällig.
5. Fahrkartenkontrolle (digitales Ticket)
5.1. Für papiergebunde Fahrkarten (z.B. ausgedruckte Tickets) die über den
MOV-Kanal erworben werden, gelten die jeweils gültigen Beförderungsbedingungen
und Tarifbestimmungen.
5.2. Bei der Fahrkartenkontrolle von digitalen Tickets hat der Nutzer nach
Aufforderung durch das Prüfpersonal das mobile Endgerät mit der auf dem Display
angezeigten Fahrtberechtigung bei aktivierter Hintergrund-beleuchtung sowie das
gültige Kontrollmedium vorzuzeigen.
Zugelassene
Kontrollmedien sind Bundespersonalausweis, EU-Reisepass, sowie Personalausweis
bzw. Reisepass aus Drittländern, ebenso Kreditkarte oder ec-/Geldkarte oder
Schülerausweise. Die Bedienung des mobilen Endgeräts nimmt der Nutzer vor. Das
Prüfpersonal kann jedoch die Aushändigung des mobilen Endgeräts und des
Kontrollmediums zu Prüfzwecken in Anwesenheit des Nutzers verlangen.
5.3. Der Nutzer ist für die fehlerfreie Funktion des mobilen Endgeräts zur
Anzeige der zugesandten Fahrkarte im Rahmen der Fahrkartenkontrolle sowie für
die notwendige Sorgfalt gegen Missbrauch (u. a. unbefugtes Vorzeigen der
Fahrberechtigung durch Dritte) verantwortlich.
5.4. Kann der Erwerb oder der Nachweis des Tickets bei der Ticketkontrolle wegen
Versagens des mobilen Endgerätes nicht erbracht werden (z.B. infolge
technischer Störungen, leerer Akku etc.), liegt eine Reise ohne gültigen
Fahrausweis vor. In diesen Fällen wird das erhöhte Beförderungsentgelt entsprechend
der Beförderungsbedingungen erhoben.
6. Erstattungen
6.1. Der Umtausch und die Barauszahlung von Tickets sind ausgeschlossen.
6.2. Die Erstattung von Tickets richtet sich nach den allgemeinen Beförderungs-
und Tarifbestimmungen des VRR und des NRW-Tarifs.
6.3. Erstattungen erfolgen über den jeweiligen Finanzdienstleister über den auch
das Ticket ursprünglich erworben wurde.
6.4. Bei Erstattungsbeträgen unter 20,00 Euro kann anstelle einer
Rücküberweisung seitens der VER mbH die Ausstellung eines Gutscheines erfolgen,
der bei einem Ticketkauf zur Verrechnung vorgelegt werden kann.
6.5. Der Gutschein ist entsprechend der gesetzlichen Verjährungsfrist drei Jahre
ab Ausstellungsdatum gültig. Danach kann dieser nicht mehr verwendet werden.
Die Barauszahlung eines Gutscheins ist ausgeschlossen.
6.6. Der Gutschein stellt ein Inhaberpapier dar, welches vom jeweiligen Inhaber
vorgelegt werden kann. Somit wird seitens der VER mbH keine Haftung für
verloren gegangene Gutscheine übernommen. Eine Ausstellung eines
Ersatzgutscheins ist ausgeschlossen.
6.7. Die VER mbH ist berechtigt für die Erstattung ein angemessenes Entgelt zu
erheben. Dieses richtet sich nach den Tarifbestimmungen des NRW-Tarifs und kann
gemäß Ziffer 5 des NRW-Tarifs bis zu 15,00 Euro zuzüglich einer
Überweisungsgebühr betragen. Die jeweils aktuelle Höhe der Gebühr wird auf der
Internetseite der VER mbH (www.ver-kehr.de) veröffentlicht.
6.8. Anträge auf Erstattung sind in Textform an die Anschrift der VER
mbH (Wuppermannshof 7, 58256 Ennepetal) oder an den
Kundendienst Kundencenter@ver-kehr.de zu richten.
7. Ende der Nutzungsmöglichkeit oder Kündigung
7.1. Die Teilnahme am MOV kann jederzeit durch den Nutzer beendet werden. Die
Kündigung des Nutzungsvertrages kann schriftlich oder in Textform gegenüber der
VER mbH erklärt werden. Zum sicheren Ausschluss der weiteren Nutzung empfiehlt
es sich, die Applikation vom Endgerät zu löschen.
7.2. Noch nicht verwendete Fahrkarten (z. B. bei Mehrfahrten-Tickets)
stehen nach der Löschung nicht mehr zur Verfügung. Die Erstattung oder
Gutschrift von nicht verwendeten Fahrkarten ist unter Ziffer 6 „Erstattungen“
geregelt.
7.3. Offene Forderungen gegenüber dem Nutzer (z. B. Abrechnung noch nicht bezahlter
Fahrten) bleiben von der Beendigung der Nutzung unbenommen.
7.4. Die VER mbH kann den Nutzungsvertrag jederzeit, unter
Einhaltung einer 14-tägigen Frist, kündigen.
Eine solche
ordentliche Kündigung kann unter anderem erfolgen, wenn der Nutzer innerhalb
von 2 Jahren keine Tickets erworben und an seinen Vertragsdaten keine
Veränderung vorgenommen hat, das jeweilige MOV eingestellt wird oder
wesentliche Änderungen eine Kündigung notwendig machen.
7.5. Zur außerordentlichen Kündigung des Nutzungsvertrages mit sofortiger
Wirkung ist die VER mbH insbesondere berechtigt, wenn
· der Nutzer gegen
wesentliche Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder im Rahmen
der Nutzung des MOV gegen geltendes Recht verstößt,
· der Nutzer bei der
Anmeldung falsche Daten angegeben hat,
· eine Forderung gegen
den Nutzer nicht einbringbar ist oder die wesentliche Verschlechterung der
Vermögensverhältnisse des Nutzers droht bzw. zu vermuten ist,
· der Nutzer im
Zusammenhang mit der Nutzung des MOV Rechte Dritter, insbesondere Rechte der
beauftragten Dienstleister, verletzt,
· der Nutzer Leistungen
der VER mbH oder der beauftragten Dienstleister missbraucht,
· der Nutzer nicht mehr
im Besitz der angegebenen Mobilfunknummer ist und dies der VER mbH nicht
mitgeteilt hat oder
· ein sonstiger
wichtiger Grund vorliegt, durch den die Fortsetzung des Nutzungsvertrages für
die VER mbH wegen des Vertrauensverlustes (z. B. bei Manipulationen) unzumutbar
ist.
7.6. Die Kündigung hat schriftlich oder in Textform, jeweils an die vom
Nutzer zuletzt bekannt gegebenen Adresse oder E-Mail-Adresse zu erfolgen. Mit
Wirksamwerden der Kündigung kann mit sofortiger Wirkung der MOV nicht mehr
genutzt werden.
8. Sperrung
8.1. Stellt der Nutzer einen Missbrauch seines Nutzerkontos fest, ist er
verpflichtet, dies unverzüglich der VER mbH über die telefonische Hotline
(Service Telefon 01806 504030, aus dem Festnetz 0,20 € / Anruf, dt. Handynetz
max. 0,60 € / Anruf) und dem jeweilig gewählten Finanzdienstleister zu melden.
Bei Verlust, Diebstahl
oder Veräußerung des mobilen Endgeräts oder der SIM-Karte ist der Nutzer
verpflichtet, dies zudem unverzüglich seinem Telekommunikationsanbieter
mitzuteilen.
Bis zum Eingang der
Mitteilung haftet der Nutzer für die bis dahin durch etwaige Nutzung
entstandene Forderungen. Bis zum Zeitpunkt der Sperrung gilt jeder Ticketkauf
als vom Nutzer veranlasst.
8.2. Stellt die VER mbH oder einer der Dienstleister einen Missbrauch fest, wird
die Nutzung des Fahrkartenkaufs über die MOV-Software unverzüglich gesperrt.
Die Sperrmitteilung erfolgt über eine SMS-Benachrichtigung durch den
IT-Dienstleister. Bis zum Zeitpunkt der Sperrung gilt jeder Ticketkauf bzw.
jede Inanspruchnahme von Leistungen als vom Nutzer veranlasst.
8.3. Für den Fall der Nichtzahlung einer fälligen und bereits angemahnten
Forderung gegenüber dem Telekommunikationsanbieter oder einem
Finanzdienstleister wird die Nutzung des Ticketkaufs über die MOV-Software
ebenfalls gesperrt. Es gelten die AGB des Telekommunikationsanbieters bzw. des
entsprechenden Finanzdienstleisters.
9. Datenschutz
9.1. Es gelten die Regelungen der Datenschutzbestimmung der VER mbH
sowie die Datenschutzbestimmungen der IT- und Finanzdienstleister,
und der Mobilfunkbetreiber. Daneben bestehen die im Folgenden aufgeführten,
besonderen Datenschutzbedingungen.
9.2. Die Daten werden von der VER mbH und/oder den IT- und Finanzdienstleister
im Rahmen des Vertragszwecks und zur Durchführung der
Zahlungsabwicklung erhoben, gespeichert und verwaltet. Hierbei wird zwischen
personenbezogenen, Nutzungs- und Umsatzdaten unterschieden.
9.3. Die von der VER mbH bzw. den IT- und Finanzdienstleister
erhobenen Nutzungsdaten werden im System der VER mbH 12 Monate nach Abschluss
der Transaktionen endgültig gelöscht, danach sind sie nicht mehr einsehbar.
Personenbezogene Daten werden 12 Monate nach Kündigung und Abschluss aller
Transaktionen archiviert, danach sind diese nicht mehr einsehbar. Die
Archivierungszeit richtet sich nach den gesetzlichen Grundlagen.
Aus den AGB oder den
Datenschutzbestimmungen der IT- und Finanzdienstleister oder Mobilfunkanbieter
können sich hiervon abweichende Speicherfristen ergeben.
9.4. Die VER mbH kann die personenbezogenen Daten der bei ihr
angemeldeten Nutzer zum Zwecke der Kundenbetreuung nutzen und speichern. Die
personenbezogenen Daten werden ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des
Nutzers nicht für Werbezwecke genutzt.
9.5. Bei Ticketkauf ohne Anmeldung an ein Nutzerkonto (anonymer Ticketkauf)
speichern die IT-Dienstleister die zur Vertragserfüllung des
Ticketkaufvertrages notwendigen Verbindungsdaten und übermitteln diese an den
Mobilfunkbetreiber.
Personenbezogene Daten
werden nur erhoben, soweit sie zur Vertragsabwicklung notwendig sind. Die zur
Abrechnung der Tickets notwendigen Verbindungsdaten einschließlich
personenbezogener Daten werden durch den Mobilfunkbetreiber gemäß § 15
Telemediengesetz (TMG) gespeichert und genutzt. Mit vollständiger Abwicklung
des Vertrages werden die personenbezogenen Daten für die weitere Verwendung
gesperrt und nach Ablauf der steuer- und handelsrechtlichen Vorschriften
gelöscht. Längere Aufbewahrungsfristen sind lediglich nach den in § 15 Abs. 7
u.8 TMG abschließend aufgezählten Ausnahmen zulässig.
9.6. Mit der Registrierung sowie mit jeder einzelnen Nutzung des MOV erklärt der
Nutzer sein Einverständnis, dass seine personenbezogenen Daten (insbesondere
Name, Geburtsdatum, Adresse) sowie die Forderung betreffenden Daten zum Zwecke
der Erhebung, Speicherung, Verarbeitung, Übermittlung und Nutzung an die vom
Nutzer durch die gewählte Zahlungsart festgelegte Dritte übermittelt werden
können.
10. Gewährleistung, Haftung, Schlichtungsstelle und
Schlussbestimmungen
1.1. Die VER mbH haftet für Schäden, die auf der Nutzung des MOV beruhen,
für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen. Für Schäden aus der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Verletzung von
Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des
Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Nutzer vertrauen durfte
(Kardinalpflichten), besteht die Haftung der VER mbH bereits bei einfacher
Fahrlässigkeit.
Für eine fehlerhafte
oder nicht erfolgte Übermittlung des Tickets übernehmen weder die VER mbH noch
die IT- und Finanzdienstleister die Haftung, sofern der Fehler nicht in ihrem
Verantwortungsbereich liegt.
Es erfolgt keine
Garantie der jederzeitigen Erreichbarkeit oder Nutzung der MOV-Software.
Für den Inhalt der
Webseiten der IT- und Finanzdienstleister, auf welche durch angegebene Links
verwiesen wird, ist ausschließlich der jeweilige Dienstleister zuständig. Die
VER mbH erklärt hiermit ausdrücklich, dass nach ihrem Kenntnisstand zum
Zeitpunkt der Linkssetzung keine illegalen Inhalte auf den verlinkten Seiten
erkennbar waren.
10.2. Sollte eine der Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder
teilweise unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen nicht. Die unwirksame Klausel ist durch eine wirksame Klausel zu
ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten
kommt.
10.3. Die VER mbH behält sich vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu
ändern, um sie an geänderte Rechtslagen oder bei Änderungen des Dienstes oder
der Datenverarbeitung anzupassen. Der Nutzer muss den Änderungen oder
Ergänzungen für den weiteren Erwerb und die Nutzung von Tickets über den MOV sowie
die Nutzung der insoweit zugrundeliegenden Software zustimmen. Hierzu wird der
Nutzer durch die VER mbH entsprechend belehrt und aufgefordert.
10.4. Der gesamte
Schriftverkehr ist an die genannte Anschrift zu richten:
Verkehrsgesellschaft
Ennepe-Ruhr mbH
Wuppermannshof 7
58256 Ennepetal
Mail: info@ver-kehr.de
10.5. Wenn Sie mit unserer Reaktion auf ihre Beschwerde nicht einverstanden
sind, wenden Sie sich bitte an die
Schlichtungsstelle
Nahverkehr
Mintropstraße 27
40215 Düsseldorf
Tel: 0211 3809 380
Fax: 0211 3809 678
info@schlichtungsstelle-nahverkehr.de
per Post oder via Internet unter www.schlichtungsstelle-nahverkehr.de.
Wir erklären uns
bereit, an Schlichtungsverfahren vor der Schlichtungsstelle Nahverkehr
teilzunehmen. Die Anrufung der Schlichtungsstelle ist für Sie
kostenlos und unverbindlich.
TEIL B
Ergänzende Regelungen zur Abwicklung der VER App sowie der dazugehörigen
Online-Shops
11. IT-Dienstleister
Zur Erbringung der Dienstleistung werden durch die VER mbH die folgenden
IT-Dienstleister eingesetzt. Die benannten IT-Dienstleister haben das Recht ihrerseits
Subunternehmer zu beauftragen.
GeoMobile
GmbH TAF
mobile GmbH
Emil-Figge-Straße
80 Intershop
Tower
44227
Dortmund Leutragraben
2-4
Germany 07743
Jena
Tel.: 0049 (0) 231 9742
7230 Tel.:
0049 (0)3641 63880 00
Fax: 0049 (0) 231 9742
7231 Fax:
0049 (0)3641 63880 11
E-Mail: info@geomobile.de Mail info@tafmobile.de
12. Abrechnung und Zahlung bei anonymen Ticketerwerb (ohne Anmeldung an ein
Nutzerkonto)
12.1. Die Abrechnung und Zahlung des Fahrpreises erworbener Tickets ohne Anmeldung
an ein Nutzerkonto erfolgt bei Nutzung der VER-App über die
Telekommunikationsabrechnung des Nutzers. Hierzu tritt die VER mbH ihren
Zahlungsanspruch an den jeweiligen Telekommunikationsanbieter ab. Es gelten die
AGB des Telekommunikationsanbieters. Bei Unstimmigkeiten bezüglich
Verbindungskosten muss der Telekommunikationsanbieter durch den Nutzer
kontaktiert werden.
12.2. Bei anonymem Ticketerwerb kann seitens der VER mbH keine Alters- oder
Legitimitätsprüfung erfolgen, da der Nutzer der VER mbH unbekannt ist.
Grundsätzlich gilt in solchen Fällen, dass der Inhaber des Mobilfunkanschlusses
für alle dort getätigten Ticketkäufe gesamtschuldnerisch haftet.
13. Abrechnung und Zahlung für registrierte Nutzer (Nutzerkonto)
13.1. Der Nutzer kann
zwischen folgenden Zahlungsweisen wählen:
· Paypal
· SEPA-Lastschriftverfahren
· Abrechnung über
Kreditkarten (Visa, MasterCard, American Express, Diners, JCB)
· AmazonPay
Andere, nicht in
diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen benannte Zahlungsweisen, sind
ausgeschlossen.
Ein Anspruch des
Nutzers zur Teilnahme an einem bestimmten der genannten Zahlverfahren besteht
nicht. Alle Zahlverfahren dürfen nur von voll geschäftsfähigen Personen über 18
Jahren genutzt werden.
13.2. Der registrierte
Nutzer kann die von ihm präferierte Zahlungsart festlegen und sich bei dem
dahinterstehenden Finanzdienstleister anmelden. Für die Inanspruchnahme des
jeweiligen Finanzdienstleisters gelten jeweils deren AGB sowie
Datenschutzbestimmungen in der jeweils aktuellen Fassung, welche unter den in
Ziffern 13.3. und 14 angegebenen Links eingesehen werden können.
13.3. Die Abrechnung der
Ticketkäufe erfolgt je Zahlungsweg über die nachfolgend aufgeführten Finanzdienstleister.
Die VER mbH hat die Entgeltforderung für erworbene Tickets nebst etwaiger
Gebühren an den der jeweiligen Zahlungsart zugeordneten und vom Nutzer
ausgewählten Finanzdienstleister verkauft und abgetreten (Abtretungsanzeige).
Der jeweilige Finanzdienstleister ist zum Forderungseinzug im eigenen Namen und
auf eigene Rechnung ermächtigt.
· Paypal
PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A.
22-24 Boulevard Royal
L-2449 Luxembourg
E-Mail: kundenbetreuung@paypal.com
· SEPA-Lastschriftverfahren
Klarna Bank AB (publ), handelnd durch
ihre Zweigniederlassung in Deutschland, Klarna Bank AB, German Branch,
Zinnowitzer Str. 1, D-10115 Berlin,
Kundenservice: https://www.klarna.com/de/kundenservice/
AGB und Datenschutz: https://cdn.klarna.com/1.0/shared/content/legal/terms/0/de_de/privacy
Telefon: +49 30 609 89 355 0, E-Mail: Kundenservice
– Klarna Deutschland
· Kreditkarten
Dienstleister
B+S Card Service GmbH
Lyoner Straße 9
D-60528 Frankfurt/Main
Tel.: +49 (0)69 6630 50
Fax: +49 (0)69 6630 5211
E-Mail:
info@bs-card-service.com
14. Nutzung Paypal
Neben diesen
Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen,
die Nutzungsbedingungen sowie die Datenschutzbestimmungen von Paypal bzw. den
von Paypal eingesetzten Dienstleistern in der jeweils aktuellen Fassung.
Hierüber kann sich der
Kunden über die nachfolgenden Links informieren:
AGB: https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/legalhub-full
Datenschutz: https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/privacy-full
15. Nutzung des SEPA-Lastschriftverfahren (Klarna)
15.1. Neben diesen
Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
sowie die Datenschutzbestimmungen von Klarna in der jeweils aktuellen Fassung.
15.2. Wenn der Nutzer sich
für das SEPA-Lastschriftverfahren mit der Klarna Bank AB (publ), handelnd durch
ihre Zweigniederlassung in Deutschland, Klarna Bank AB, German Branch https://www.klarna.com/de/kundenservice entscheidet,
wird der Nutzer im Bestellprozess gebeten, in die Übermittlung der für die
Abwicklung der Zahlung und eine Identitäts- und Bonitätsprüfung erforderlichen
Daten an Klarna einzuwilligen. Sofern der Nutzer seine Einwilligung erteilt,
werden seine Daten (Vor- und Nachname, Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort,
Geburtsdatum, Telefonnummer und beim Kauf per Lastschrift die angegebene
Kontoverbindung) sowie die Daten im Zusammenhang mit seiner Bestellung an Klarna
übermittelt.
15.3. Zum Zwecke der eigenen
Identitäts- und Bonitätsprüfung übermittelt Klarna oder von Klarna beauftragte
Partnerunternehmen Daten an Wirtschaftsauskunfteien (Auskunfteien) und erhält
von diesen Auskünfte sowie ggf. Bonitätsinformationen auf Basis
mathematisch-statistischer Verfahren, in deren Berechnung unter anderem
Anschriftendaten einfließen. Detaillierte Informationen hierzu und zu den
eingesetzten Auskunfteien sind den Datenschutzbestimmungen https://cdn.klarna.com/1.0/shared/content/legal/terms/0/de_de/privacy der Klarna Bank
AB (publ), handelnd durch ihre Zweigniederlassung in Deutschland, Klarna Bank
AB, German Branch zu entnehmen.
Derzeit erfolgt ein Datenabgleich mit den nachfolgend genannten
Auskunfteien:
· SCHUFA Holding AG, Kormoranweg
5, 65201 Wiesbaden oder
· Creditreform
Boniversum GmbH, Hellersbergstraße 11, D-41460 Neuss
Mit dem Bestellprozess stimmt der Nutzer, falls er das
Bezahlverfahren „Lastschrift“ gewählt hat, der Überprüfung seiner
Bonität zu. Bei einer Verweigerung der Zustimmung steht dem Nutzer dieses
Zahlverfahren nicht zur Verfügung.
Darüber hinaus werden im Falle der Nichteinlösung der Lastschrift, soweit
zulässig, entsprechende Rücklastschriftdaten in den Datenbestand der SCHUFA
Holding AG oder anderer Inkassodienstleister gemeldet, die diese an andere
Unternehmen, die am Auskunftsverfahren beteiligt sind, auf Anfrage übermittelt.
Nach Ausgleich der Forderung wird der SCHUFA Holding AG die Erledigung
gemeldet. Aufgrund des Ergebnisses der Bonitätsprüfung werden ggf. nur das
Kreditkarten-Verfahren und das Prepaid-Verfahren zugelassen.
15.4. Des Weiteren setzt
Klarna zur Aufdeckung und Prävention von Betrug ggf. Hilfsmittel Dritter ein.
Mit diesen Hilfsmitteln gewonnene Daten werden ggf. bei Dritten verschlüsselt
gespeichert, so dass sie lediglich von Klarna lesbar sind. Nur wenn der Nutzer
eine Zahlart der Klarna Bank AB (publ), handelnd durch ihre Zweigniederlassung
in Deutschland, Klarna Bank AB, German Branch auswählen, werden diese Daten
verwendet, ansonsten verfallen die Daten automatisch nach 30 Minuten.
15.5. Beim Kauf per
Lastschrift ist der Zahlbetrag sofort zur Zahlung per Einzug durch die Klarna
Bank AB (publ), handelnd durch ihre Zweigniederlassung in Deutschland, Klarna
Bank AB, German Branch https://www.klarna.com/de/kundenservice von dem im
Bestellprozess angegebenen Girokonto bei dem dort angegebenen Kreditinstitut
(das Girokonto) fällig. Hiermit erteilt der Nutzer der Klarna Bank AB (publ),
handelnd durch ihre Zweigniederlassung in Deutschland, Klarna Bank AB, German
Branch ein SEPA-Lastschriftmandat zur Einziehung fälliger Zahlungen und weist
sein Geldinstitut an, die Lastschriften einzulösen. Die
Gläubiger-Identifikationsnummer von Klarna ist DE19ZZZ00000237180. Die
Mandatsreferenznummer wird dem Nutzer zu einem späteren Zeitpunkt per Email
mitgeteilt.
Hinweis: Innerhalb von
acht Wochen kann der Nutzer, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung
des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die vom Nutzer mit seinem
Geldinstitut vereinbarten Bedingungen. Der Nutzer hat zu beachten, dass die
fällige Forderung auch bei einer Rücklastschrift bestehen bleibt. Weitere
Informationen sind auf https://cdn.klarna.com/1.0/shared/content/legal/terms/0/de_de/direct_debit-read_more einzusehen.
Die Vorabinformation
zum Einzug der SEPA-Lastschrift wird dem Nutzer mindestens einen Tag vor
Fälligkeit per Email an die von ihm beim Bestellvorgang angegebene
Email-Adresse gesendet.
Wenn das Girokonto die
erforderliche Deckung nicht aufweist, besteht seitens des kontoführenden
Kreditinstituts keine Verpflichtung zur Einlösung. Teileinlösungen werden im
Lastschriftverfahren nicht vorgenommen.
15.6. Die Zahlungsart Kauf
per Lastschrift besteht nicht für alle Angebote und setzt unter anderem eine
erfolgreiche Bonitätsprüfung durch die Klarna Bank AB (publ), handelnd durch
ihre Zweigniederlassung in Deutschland, Klarna Bank AB, German Branch https://www.klarna.com/de/kundenservice sowie ein
in Deutschland geführtes Girokonto voraus. Wenn dem Nutzer für bestimmte
Angebote nach Prüfung der Bonität der Kauf per Lastschrift gestattet wird,
erfolgt die Abwicklung der Zahlung in Zusammenarbeit mit der Klarna Bank AB
(publ), handelnd durch ihre Zweigniederlassung in Deutschland, Klarna Bank AB,
German Branch, an die die VER mbH ihre Zahlungsforderung abtreten. Der Nutzer
kann in diesem Fall nur an die Klarna GmbH mit schuldbefreiender Wirkung
leisten. Die VER mbH bleibt auch bei dem Kauf per Lastschrift über Klarna zuständig
für allgemeine Kundenanfragen, Reklamationen, Widerrufserklärungen oder
Gutschriften. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen https://cdn.klarna.com/1.0/shared/content/legal/terms/0/de_de/privacy?_gl=1*1v1yu0c*_gcl_aw*R0NMLjE2MzgzNjgyNTQuRUFJYUlRb2JDaE1JOFBySmotWEM5QUlWOF90M0NoMDlDZ1lmRUFFWUFTQUFFZ0lOMFBEX0J3RQ der Klarna Bank
AB (publ), handelnd durch ihre Zweigniederlassung in Deutschland, Klarna Bank
AB, German Branch.
15.7. Mit der Angabe des
Girokontos bestätigt der Nutzer, dass er zum Bankeinzug über das entsprechende
Girokonto berechtigt und für die erforderliche Deckung sorgen wird.
Rücklastschriften sind mit einem hohen Aufwand und Kosten für die VER mbH und
die Klarna Bank AB (publ), handelnd durch ihre Zweigniederlassung in
Deutschland, Klarna Bank AB, German Branch verbunden. Im Fall einer
Rücklastschrift (mangels erforderlicher Deckung des Girokontos, wegen Erlöschen
des Girokontos oder unberechtigten Widerspruchs des Kontoinhabers) ermächtigt
der Nutzer Klarna, die Lastschrift für die jeweils fällige
Zahlungsverpflichtung ein weiteres Mal einzureichen. In einem solchen Fall ist
der Nutzer verpflichtet, die durch die Rücklastschrift entstehenden Kosten zu
zahlen. Weitergehende Forderungen sind vorbehalten. Angesichts des Aufwands und
der Kosten für Rücklastschriften und zur Vermeidung der Bearbeitungsgebühr
bitten die VER mbH den Nutzer im Falle eines Widerrufs oder eines Rücktritts
vom Kaufvertrag, einer Retoure oder einer Reklamation, der Lastschrift nicht zu
widersprechen. In einem solchen Fall erfolgt nach Abstimmung mit der VER mbH
die Rückabwicklung der Zahlung durch Rücküberweisung des entsprechenden Betrags
oder durch Gutschrift.
15.8. Ein Anspruch des
Nutzers zur Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren besteht nicht.
15.9. Es erfolgt Verkauf und
Abtretung der Forderung aus dem Ticketkaufvertrag durch die VER mbH an Klarna
(Abtretungsanzeige). Hierdurch besteht eine Zahlungsverpflichtung des Nutzers
gegenüber Klarna. Alle hierzu notwendigen personenbezogenen Daten sowie die
notwendigen Transaktionsdaten werden an Klarna übermittelt.
Sämtliche gegen einen
Nutzer bestehende Forderungen werden sofort zur Zahlung fällig, wenn der Nutzer
mit Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Zahlungsdienstleister in Verzug
gerät.
Bei einer
Rücklastschrift aufgrund Unterdeckung, Kontoerlöschung oder unberechtigten
Wiederspruchs trägt der Nutzer alle durch die Rücklastschrift entstehenden
Kosten.
Im Falle eines
Rücktritts oder Widerrufs vom Kaufvertrag wird durch den Nutzer kein
Wiederspruch gegen die Lastschrift eingelegt, sondern es erfolgt die
Rückabwicklung der Zahlung durch Rücküberweisung oder Gutschrift.
Wenn und soweit
die Lastschriftforderung auch im kaufmännischen Mahnwesen nicht
erfüllt wird, führt Klarna ein Inkassoverfahren durch oder beauftragt einen
Inkassopartner damit.
16. Nutzung Amazon Pay
Neben diesen
Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen,
die Nutzungsbedingungen sowie die Datenschutzbestimmungen von Amazon Pay bzw.
den von Amazon Pay eingesetzten Dienstleistern in der jeweils aktuellen
Fassung.
Hierüber kann sich der
Kunden über die nachfolgenden Links informieren:
AGB:https://amazonpayments-de.s3.amazonaws.com/documents/agreements/6019index.html
Datenschutz:https://amazonpayments-de.s3.amazonaws.com/documents/agreements/6020index.html